AIRFIELD  REITTERN

 

Airfield SÜD

 

Da wir uns den Platz mit unseren Fußballern teilen, sind Regeln notwendig, die das "Miteinander" gewährleisten.

 


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Flugplatzordnung

Leistungsprüfungen

Formularhilfe

Formular Leistungsprüfung

 

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FLUGPLATZORDNUNG

AIRFIELD  REITTERN
 

    a)     Die Benützung des Platzes zum Zweck des Modellfluges ist nur Mitgliedern der Sektion Modellflug - Reittern gestattet.

     b)     Als Flugraum ist der Bereich Richtung Gföhl (östlich) und Richtung Garmanns (südlich) zu nutzen. Windbedingte Landeanflüge über die
           westlich gelegene L76 sind - wenn möglich - zu vermeiden oder in ausreichender Sicherheitshöhe durchzuführen.
     

    c)     Gastpiloten dürfen den Platz nur in Begleitung von Clubmitgliedern benützen. Sie müssen jedoch Mitglied des Österreichischen Aero-Clubs mit gültigem Jahresausweis sein. Die Benützungsbewilligung für Gastpiloten setzt die Kenntnis und Anerkennung der Platzordnung voraus und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. 

    d)     Flüge in geringer Höhe über der nördlich gelegenen B37 sind verboten! 

    e)     Ein Überfliegen der Hütte bzw. des Vorbereitungsraumes, des KFZ-Abstellplatzes, anwesender Personen und des Nordöstlich gelegenen Gewerbegebiets (Hallen) ist aus Sicherheitsgründen verboten. 

    f)       Wenn auf dem Flugplatz irgendwelche Arbeiten ausgeführt werden (z.B. Gras mähen, usw.) gilt Flugverbot. 

    g)     Die Frequenztafel befindet sich im Hüttenanbau. Sie ist für Benutzer der Frequenzen 35 MHz und 40 MHz zwingend zu verwenden. 

    h)     Der Platz ist von Abfällen reinzuhalten. Restmüll ist in den dazu vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen oder mitzunehmen. 

    i)        Als Abstellplatz für die KFZ ist der Platz direkt vor der Hütte vorgesehen. Das Befahren des Platzes mit einem KFZ ist verboten! Bei Bergung eines Modells in den umliegenden Feldern ist auf eine Minimierung des Flurschadens zu achten. 

    j)        Tieffliegen über Landmaschinen oder Personen auf den umliegenden Feldern  und im engen Bereich der Hütte ist untersagt!

    k)     Jedes Mitglied muss zur Alleinbenutzung des Airfield Reittern einen Nachweis der Leistungsprüfungen A, B und C erbringen.

    l)        Die Sektionsleitung der Sektion Modellflug übernimmt für Schäden an Sachen oder Personen, die aus dem Betrieb von Flugmodellen aller Art entstehen, keine Haftung. Darüber hinaus haftet die Sektionsleitung nur mit dem Vereinsvermögen.

Sicherheit ist oberstes Gebot!

Bei Nichtbeachtung der Platzordnung wird eine Verwarnung ausgesprochen. Eine mehrmalige Verwarnung zieht einen Vereinsausschluss nach sich.

 

Sektion Modellflug - Reittern
Der Sektionsleiter

Reittern, 10.04.2009